Sannumer Straße 3
26197 Großenkneten-Huntlosen
Telefon: 04487-92850
Fax: 04487-928586

 

Dorfhelferinnen

Aufgaben:

Gerät eine Familie, durch den Ausfall eines Elternteils, in Not, kommt oft das gesamte gewohnte Gefüge durcheinander. Wer betreut und versorgt die Kinder, wickelt, füttert und tröstet sie? Wer übernimmt die Begleitung zum Kindergarten und zur Schule, wer bastelt, malt, spielt mit den Kleinen und beaufsichtigt die Hausaufgaben Für all diese Aufgaben stehen Ihnen unsere Dorfhelferinnen zur Seite. Die verantwortungsbewusste Alten- und Krankenpflege und die individuelle Betreuung von Angehörigen mit Behinderungen, die bei Ihnen leben und auf Hilfe angewiesen sind, übernehmen die Dorfhelferinnen ebenso selbstverständlich wie kochen, einkaufen, waschen und putzen.

Verlässliche Hilfe für alle

Unsere Dorfhelferinnen betreuen Ihre Familie liebevoll und engagiert. Sie stellen sich flexibel auf die besonderen Arbeits- und Tagesabläufe in Ihrem Haushalt ein. Kurzum: Ihre Familie erhält eine professionelle und vertrauensvolle Haushaltshilfe – egal ob und welcher Glaubensgemeinschaft Sie angehören. Die Arbeitszeiten richten sich nach den familiären Erfordernissen bzw. den Bewilligungen der Kostenträger, meist sind vier bis acht Stunden täglich vorgesehen. Alle Dorfhelferinnen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Finanzierung

Die Finanzierung des Einsatzes einer Dorfhelferin als Haushaltshilfe hängt von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger des betroffenen Elternteils wie der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft und der Rentenversicherung ab. In besonderen Notsituationen arbeiten wir auch mit dem Jugend- und Sozialamt zusammen. Die Möglichkeiten sind unterschiedlich, deshalb beraten die Einsatzleitungen unserer Dorfhelferinnen-Stationen Sie gerne ausführlich.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen bewilligen den Einsatz einer Dorfhelferin in der Regel, wenn entweder:

Achtung:

Ab dem 1. Januar 2010 gelten für Versicherte der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger Niedersachsen-Bremen neue Richtlinien für den Einsatz einer Dorfhelferin.

Dem Einsatz einer Dorfhelferin wird grundsätzlich zugestimmt, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

Weitere Informationen zu den neuen Richtlinien erfahren Sie bei den zuständigen Einsatzleitungen oder in der Geschäftsstelle des Ev. Dorfhelferinnenwerkes Niedersachsen.

Weitere Informationen finden Sie im Dorfhelferinnenportal
unter folgendem Link: www.dhw-nds.de

Ihr Ansprechpartner

Rolf Breitenbach

Geschäftsführender Gesellschafter

Tel.: 04487/9285-21
Mobil: 0171/5526300

Geschäftsführender Gesellschafter