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170 kg Grenze ehem. Nährstoffvergleich

Ermittlung der 170 kg org.N-Grenze unter Berücksichtigung von Düngungsverboten und Teilbeschränkungen

Genau wie bisher ist die 170 kg org.N-Grenze weiterhin von zentraler Bedeutung der DüV. Bei der Berechnung der maximal über die organische sowie die organisch-mineralische Düngung auszubringende N-Menge im Betriebsdurchschnitt ist der aufgebrachte Gesamtstickstoff aus organisch und organisch-mineralischen Düngemitteln einschließlich Wirtschaftsdüngern zu berücksichtigen. Flächen, auf denen die Aufbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln verboten ist, wie z. B. Bracheflächen oder Naturschutzflächen mit einem Düngungs- und Beweidungsverbot, dürfen bei der Berechnung des Flächendurchschnitts nicht berücksichtigt werden. Neu ist, dass Teileinschränkungen der organischen Düngung gleichfalls zu berücksichtigen sind. Wird beispielsweise die Düngung auf Einzelflächen eingeschränkt (z. B. maximale N-Düngung über die organische Düngung in Höhe von 80 kg N/ha auf Vertragsnaturschutzflächen), so sind die Teileinschränkungen der organischen bzw. organisch-mineralischen Düngung bei der Berechnung der 170 kg org.N-Grenze entsprechend zu berücksichtigen.

Wichtig ist die Stickstoffobergrenze für alle organischen Dünger von max. 170 kg Gesamtstickstoff/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt

Auf Schlägen in den “roten Gebieten” gilt die “170 kg N Regel” Schlagbezogen

Die Berechnung zur 170 kg N Grenze ist unterliegt der Meldepflicht zum 31.03.

Wir sind gern bereit, die Aufzeichnungen nach Ihren Angaben für Sie zu erstellen. Die Aufzeichnungen müssen bis zum 31.03. des Folgejahres erstellt werden und sind mind. 7 Jahre aufzubewahren.

Ihr Ansprechpartner

Ralf Hellebusch

Nährstoffberater

Tel.: 04487/9285-15
Mobil: 0171/3015294
hellebusch@agro-dienst.de

Nährstoffberater

Guido Brinker

Nährstoffberater

Tel.: 04487/9285-12
Mobil:
brinker@agro-dienst.de

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