Düngerecht in den Roten Gebieten
Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 % vom Gesamt-Stickstoffbedarf der Flächen im „Roten Gebiet“.
Die Reduktion ist nicht zwingend Schlagbezogen Der N Düngebedarf aller Schläge im “roten Gebiet” ist aufzusummieren und um 20 % zu reduzieren. Dieser gesamt Düngebedarf ist in der Summe aller Schläge im “roten Gebiet” bei der Düngung nicht zu überschreiten.
Sonstige Einschränkungen:
- Flächenscharfe Einhaltung der 170 kg N aus Wirtschaftsdünger.
- Verlängerung der Sperrfrist auf Grünland um vier Wochen. (auf 1.10.-31.01.)
- Verlängerung der Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren. (auf 01.11.-31.01.)
- Herbstdüngung bei Zwischenfrüchten nur mit Futternutzung, oder mit Festmist von Huf- und Klauentieren bis zu 120 kg gesamt N /ha
- Keine Herbstdüngung zu Wintergerste und Winterraps, Ausnahme für Winterraps bei Nachweis von einem N-Min Gehalt im Boden von unter 45 kg/ha
- Begrenzung der Herbstdüngung auf Grünland im September auf 60 kg N/ha
- Verpflichtender Anbau einer Zwischenfrucht vor Sommerungen bis zum 30.09. (Mais, Sommergetreide, Kartoffel, Rübe, …). Wird keine Zwischenfrucht angebaut darf die Fläche im Folgejahr nicht gedüngt werden!
- Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland innerhalb einer Stunde
- Verpflichtende jährliche N-Min Bodenprobennahme auf Flächen in den Roten Gebieten. Mindestens eine N-Min Probe je Anbaueinheit und Betrieb. Eine N-Min Probe aus 16 Einstichstellen je Schlag von 0-30 cm und eine N-Min Probe aus 16 Einstichstellen je Schlag von 30-90 cm. Damit die Ergebnisse der Nmin Probenahme anerkannt werden, ist diese frühestens möglich ab:
- 01.01. zu Winterungen
- 15.02. zu Aussaat/Pflanzung März für Sommerungen wie Sommergetreide, ZR, K
- 15.03. zu Aussaat/Pflanzung April für Mais, Gemüse
Begrenzung der Phosphatdüngung in den Phosphatsensiblen Gebieten auf hoch versorgten Böden
Schläge ab 25 mg P 2 O 5 /100 g Boden
ab 01.01.2021 max 75 % der P Abfuhr
ab 01.01.2023 max 50 % der P Abfuhr
Schläge ab 40 mg P 2 O 5 /100 g Boden
ab 01.01.2021 max 50 % der P Abfuhr
ab 01.01.2023 keine P Düngung